Als Mediator, Hypnotiseur und Hypnosecoach unterliege ich selbigen gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit, wie Arzt, Psychologe, oder Therapeut.
Diese Schweigepflicht hat mich für oberste Prämisse. Das gegenseitige Vertrauen ist ein wichtiger Grundstein für eine positiv verlaufende Hypnosesitzung. Die Gedanken, Sorgen und Probleme eines jeden Einzelnen sind persönliche Güter die im Rahmen meiner Behandlung vollsten Respekt erfahren und dementsprechend als vertrauliches Gut behandelt werden.
Die näheren Einzelheiten der Verschwiegenheitspflicht sind in §121 STGB, § 54 Ärztegesetz, bzw. § 15 im Psychotherapiegesetz geregelt.
Meine Garantie zu den von mir abgehaltenen Hypnosesitzungen:
Jegliche Kommunikation und Gedenkaustausch findet ausschließlich zwischen mir und meinen Klient*Innen statt und wird höchst vertraulich behandelt.
Keine Informationen oder Sachverhalte, der vor, während, oder nach der Sitzung zur Sprache kommen, werden weder an Dritte noch an Mitarbeiter*Innen der Verwaltung oder Personen, welche zur Ausübung meiner Tätigkeit eingestellt sind, weitergegeben.
Dies gilt für alle Formen des Kontaktes, schriftlich, persönlich, telefonisch.